Das Arbeitsrecht beinhaltet alle Gesetzesvorschriften, die im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen und welche die rechtlichen Rahmenbedingungen einerseits zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) und andererseits zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten und Personalräten (Kollektivarbeitsrecht) schaffen.
Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Unternehmen, kleine und mittelständische Betriebe, bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen wie zum Beispiel
bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen oder Kündigungen.
Bei Bedarf vertrete ich Sie in Verfahren vor den Arbeitsgerichten.