Das Handelsrecht ist ein Spezialgebiet des Privatrechts und regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Kaufleuten. Es wird im Fachjargon deswegen auch als „Sonderprivatrecht
der Kaufleute“ bezeichnet.
In den Paragraphen des Handelsgesetzbuchs finden sich Vorschriften über die verschiedenen Rechte und Pflichten eines Kaufmanns gegenüber den Geschäftspartnern.
Als Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht vertrete ich Sie in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zum Handelsvertreterrecht und bei Fragen rund um
den Vertragshändler.