Handelsrecht

Rechte und Pflichten unter Kaufleuten

Handelsrecht | Kappe Rechtsanwalt in Augsburg

Das Handelsrecht ist ein Spezialgebiet des Privatrechts und regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Kaufleuten. Es wird im Fachjargon deswegen auch als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet.
In den Paragraphen des Handelsgesetzbuchs finden sich Vorschriften über die verschiedenen Rechte und Pflichten eines Kaufmanns gegenüber den Geschäftspartnern.

Als Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht vertrete ich Sie in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zum Handelsvertreterrecht und bei Fragen rund um den Vertragshändler.